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Abgesagt – Ausfahrt zur Saisoneröffnung

1. Mai 2020

Zülpich, den 30.03.2020

 

Liebe Vereinsmitglieder,

 

eigentlich solltet Ihr in diesen Tagen die Einladung zu unserer diesjährigen Saisoneröffnung am 01.05.2020 erhalten, doch in diesem Frühjahr 2020 ist auf Grund der Pandemielage alles anders und statt einer Einladung erhaltet Ihr heute die Absage der Saisoneröffnung für dieses Jahr.

 

Auf Grund der Landesverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens vom 22.03.2020 und den Allgemeinverfügungen der Stadt Zülpich vom 19. und 20.03.2020 ist der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen/plätzen und Zusammenkünfte in Vereinen derzeit untersagt. Die Verordnung ist zwar zunächst bis zum 20.04.2020 befristet, jedoch ist es in der momentanen Lage nicht möglich vorherzusagen, was nach dem 20.04.2020 gelten wird.

Die Nachrichten über die Zustände in den Kliniken aus dem Elsass und Spanien in der letzten Woche waren schockierend und es gilt für uns um so mehr zu versuchen, die Zahl der Neuinfektionen möglichst zu minimieren, um unseren Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung Zeit zur Vorbereitung zu verschaffen. Diesem Ziel dienen die gesamten Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung der sozialen Kontakte im Land. Jeder von uns ist dazu aufgerufen, an dem Erreichen dieses Ziels aus unserem eigenen Interesse und aus Solidarität gegenüber den Hochrisikogruppen und dem Pflegepersonal in den Gesundheitseinrichtungen bestmöglich mitzuwirken. Dieses Ziel wird auch nach dem 20.04.2020 weiterhin Geltung haben, denn die Bedrohungslage wird sich bis dahin nicht wesentlich geändert haben.

Wir hoffen, dass wir im Laufe des Jahres nach einer Besserung der allgemeinen Lage, eine ähnliche Veranstaltung wie die Saisoneröffnung anbieten können.

 

Zum Abschluss möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

Die Situation ist für uns alle schwierig und in dieser Form wohl für jeden von uns „absolutes Neuland“. Derartigen notwendigen Einschränkungen in unserem sozialen Leben sind wir bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nie unterworfen worden. Es ist allerdings so, dass wir, die einen Sport mit dem Lebewesen Pferd betreiben, uns zumindest noch in einer recht komfortablen Situation befinden. Diejenigen von uns, die ihr Pferd in einem Pensionsbetrieb untergestellt haben, dürfen noch zum Pferd, um dieses zu bewegen. Jegliches Sporttreiben in Vereinen ist jedoch untersagt, weswegen zum Beispiel Fußballer oder Tennisspieler derzeit ihren Sport nicht ausüben können. Der Umstand, dass wir noch zu unserem Pferd dürfen und dieses bewegen können, ist eine Privilegierung, die jedoch nicht selbstverständlich ist (und auch nicht überall in Deutschland gilt). Wenn wir mit dem Pferd unterwegs sein sollten, sollten wir dies berücksichtigen. Bitte fahrt deshalb nicht mit mehreren Wagen zusammen aus und maximal mit zwei Leuten (aus Sicherheitsgründen ja bitte immer mit Beifahrer) auf dem Wagen. Wenn Ihr auf einer platzähnlichen Wiese oder ähnlichem fahren solltet, sollte sich nicht noch ein Wagen in der Nähe befinden. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Ihr mit Eurem Pferd trainiert, sondern Ihr bewegt das Pferd vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes notfallmäßig. Die Ordnungsämter kontrollieren die Ställe und es sind auch schon Reiter, die zu dritt ausgeritten sind, angehalten worden. In unserem aller Interesse sollten wir, damit wir auch weiterhin zu unseren Pferden dürfen, uns an die Regeln halten und unsere Pferde allein oder auf dem Wagen mit maximal zwei Personen bewegen. Ansammlungen von mehreren Personen sind zu vermeiden.

 

Bleibt bitte alle gesund und achtet auf Eure Lieben!

 

Viele Grüße

Gerhard Thelen

 

 

AbsageSaisoneröffnung

Details

Datum:
1. Mai 2020