Fahrabzeichen

*** AKTUELL ***

Am 20. Februar 2026 startet unser Fahrkurs!

In diesem Jahr können wir leider weder denKutschenführerschein noch die Abzeichen  FA7 / FA5 anbieten. 

Es ist möglich das FA4 oder FA3 mit eingenem Gespann zu machen. Hier muss das Gespann bereits im Vorfeld auf sicherem A-Niveau sein.

Den PFU - Pferdeführerschein Umgang bieten wir an, wenn sich mindestens fünf Personen hierfür anmelden.

 

Fragen und Anmeldungen könnt ihr gerne an unsere Sportwartin Daniela Grunwald richten: sportwart@fahrverein-st-medardus.de
 

 

Der Fahrverein St. Medardus Zülpich bietet in der Regel einmal im Jahr die Möglichkeit Fahrabzeichen zu absolvieren:

 

Pferdeführerschein Umgang (früher: Basispass) Im Kurs Pferdeführerschein werden theoretische Kenntnisse rund ums Pferd vermittelt, z.B. der korrekte Umgang mit einem Pferd, Pflege, Haltung, das korrekte Führen eines Pferdes, Verladen etc. Der Pferdeführerschein ist Voraussetzung für die Fahrabzeichen FA6 und FA5. Wir bieten diesen i.d.R. nur in Kombination mit einem der Fahrabzeichen an.

Kutschenführerschein A: Der Kutschenführerschein A richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird.  Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Um den Kutschenführerschein A ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Fahrabzeichen FA7: Bieten wir nur für Nachwuchsfahrer unter 14 Jahren an. Es werden in praktischen Lerneinheiten die Mithilfe beim  Auf- und Abschirren, beim An- und Ausspannen und das Fahren eines Gespannes im Gelände und auf der Straße vermittelt.

Fahrabzeichen FA5: Voraussetzung ist der Pferdeführerschein Umgang (oder das FA7) und das FA6. Im Lehrgang wird das Fahren nach Achenbach, das Führen eines Gespannes im Straßenverkehr und das Fahren einer Dressur der Kl. E vermittelt. Daher sollten Grundkenntnisse im Fahren vorhanden sein. Mit Bestehen der Prüfung wird gleichzeitig der Kutschenführerschein A der FN erworben. Für das Fahrabzeichen FA5 (und alle weiteren) ist die Mitgliedschaft in einem der FN angeschlossenen Reit-oder Fahr-Verein notwendig.

Fahrabzeichen FA4: Dieses Abzeichen bieten wir nur Vereinsmitgliedern an, die ein eigenes Gespann besitzen. Voraussetzung ist das Fahrabzeichen FA5. Verlangt wird u.a. Longieren und das Fahren einer Dressur Kl. A sowie eines Hindernisparcours.

 

Alle Kurse enden mit einer Prüfung durch externe Richter.